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Ob Auto, Urlaub oder Eigenheim: Nahezu jeder Wunsch lässt sich heute ganz bequem per Ratenzahlung erfüllen. Gerade beim Auto ist Barkauf „out“. Nach einer aktuellen Umfrage will schon jeder Zweite seinen nächsten Neu- oder Jahreswagen in Raten bezahlen. Doch was, wenn Arbeitslosigkeit oder Konkurs (bei Selbstständigen) den eigenen Finanzspielraum empfindlich einschränken? Immer häufiger können Betroffene dann für ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr aufkommen ...
3 Trümpfe für mehr Sicherheit:
- Übernahme der vertraglich vereinbarten Rate für 12 Monate bis zur vertraglich vereinbarten Höchstsumme bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit*.
- Beitragsfreistellung für die Dauer der Ratenübernahme.
- Der Einschluss in die Deckungskonzepte BASIS und TOP ist möglich.
*Arbeitslosigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte
- bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet ist,
- während der Vertragsdauer keiner bezahlten Beschäftigung nachgeht und
- sich aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht.