Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung kann in die private Haftpflichtversicherung integriert werden. Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. B. Öltank) und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden.
Hauseigentümer und Mieter mit Ölheizung (und dazugehörigen oberirdischen Öltanks) sollten für den Gewässerschaden-Fall abgesichert sein. Denn dass dies ein übermäßig hohes Risiko darstellt, zeigt ein einfaches Rechenbeispiel:
Ein einziger Liter Heizöl kann bereits 1.000.000 Liter Trinkwasser unbrauchbar machen. So entstehen bei einem winzigen Leck schnell horrende Kosten — besonders dann, wenn das Öl in Grundgewässer oder Flüsse gerät.