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HAUS- UND GRUNDBESITZERHAFTPFLICHT

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Als Grundstücks- oder Immobilieneigentümer unterliegen Sie immer der Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht Ihres Grundbesitzes sowie der darauf befindlichen Gebäude.

Kommt eine Person beispielsweise im Garten oder in Ihrem Treppenhaus zu Schaden, sind Sie als Eigentümer mit Ihrem Privatvermögen haftbar zu machen.

Selbst wenn Ihr Wohngebäude immer instand gehalten wird und Sie Ihrer Streu- und Reinigungspflicht regelmäßig nachkommen – schnell ist doch etwas passiert:

Ein herunterstürzender Dachziegel trifft ein parkendes Auto, ein Passant rutscht im Dunkeln auf dem Gehweg aus oder stürzt über eine lockere Steinplatte in Ihrem Eingangsbereich.

Mit unserer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sind Sie als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder eines unbebauten Grundstücks im Ernstfall vor den finanziellen Folgen geschützt. Wir ersetzen berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter und wehren unberechtigte für Sie ab.

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