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TIERHALTERHAFTPFLICHT

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Sicherheit für alle „Felle“

 
 
 

„Der beißt nicht, der will nur spielen“ — diesen Satz kennen die meisten Hundebesitzer. Und auch wenn diese Aussage in den meisten Fällen zutrifft, so kann es immer einmal passieren, dass ein Tier unangemessen reagiert. Eine solche Situation können Sie als Tierhalter weder vorhersehen noch kontrollieren. Für den Fall, dass zum Beispiel ein Hund zubeißt oder ein Pferd austritt und dadurch Sachschäden und/oder Verletzungen entstehen, sollten Sie deshalb vorsorgen.

Als besonderes Einzelmodul bieten wir eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung an, hier speziell eine Deckung für Pferde und Hunde. Die Notwendigkeit einer solchen Absicherung besteht beim Tier ebenso wie beim Menschen — denn ein Pferde- oder Hundebesitzer haftet im Falle eines Falles mit seinem gesamten Vermögen für den Schaden, den sein Tier verursacht hat.

10 Millionen Menschen im Alter ab 14 Jahren leben in Deutschland mit einem Hund. Insgesamt 5 Millionen Hunde existieren in unserem Land, darüber hinaus etwa eine Million Pferde. Das Gesetz sagt: Wenn diese Vierbeiner Schäden anrichten, müssen die Eigentümer dafür aufkommen — in unbegrenzter Höhe. Dabei spielt es keine Rolle, ob den Eigentümer des Tieres ein Verschulden trifft oder nicht.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (BASIS-Deckung bis 3 Mio., TOP-Deckung bis 10 Mio. €) auf. Die Haftung des Tierhalters besteht für Schäden, die durch ein Tier verursacht werden, z. B. das Scheuen, Durchgehen oder Ausschlagen eines Pferdes oder das Anspringen oder Beißen eines Hundes.

Unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung kann immer als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden. Eine Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung ist nicht notwendig. Jeder Hunde- und Pferdehalter ist demnach — in Anbetracht der bestehenden Gefahren, der möglichen hohen Deckungssummen und der relativ geringen Jahresbeiträge — mit dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung auf jeden Fall gut beraten.

In der Hundehalterhaftpflichtversicherung mitversichert sind:

  • Hundewelpen des versicherten Hundes bis drei Monate nach der Geburt
  • Schäden durch leinenloses Führen
  • Ungewollter Deckakt

In der Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert:

  • Fohlen des versicherten Pferdes bis sechs Monate nach Geburt
  • Flurschäden
  • Private Kutschfahrten
  • Teilnahme an Reitturnieren bzw. Schauveranstaltungen (sofern kein Einkommen erzielt wird)
  • Teilnahme an Pferderennen (sofern kein Einkommen erzielt wird)

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