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GESUND & MUNTER

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Die Unfall-Heilkostenversicherung GESUND & MUNTER


GESUND & MUNTER ist ein Heilkosten-Versicherungsschutz, der Ihnen nach einem Unfall dabei hilft, schneller wieder auf die Beine zu kommen. Er kommt dann zum Einsatz, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nichts oder nur einen Teil der Rechnungen übernimmt. Diese finanzielle Lücke möchten wir schließen und übernehmen deshalb im Versicherungszeitraum anfallende Kosten für Heilverfahren, künstliche Glieder oder andere ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel. Unsere neue Leistungsart kommt zum Beispiel auch bei Arzneikosten und Verbandszeug, Kranken- und Nottransporten und bei Kosten für stationäre Behandlungen und Verpflegung zum Einsatz. Bei den privaten Krankenversicherungen kann die Selbstbeteiligung übernommen werden.

Auf Grund unfallbedingter Verletzungen erfolgt eine medizinisch notwendige Heilbehandlung, die nach dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft geeignet ist, Ihre Gesundheit wiederherzustellen, Ihren Zustand zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern. Wir übernehmen ein Jahr lang einen Großteil der Behandlungskosten.

Wie gut sind Sie abgesichert? Hier zwei Fragen, die Sie sich stellen sollten:

  1. Wer macht Sie nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt wieder fit?
  2. Welche Heilbehandlungsleistungen wünschen Sie nach unfallbedingten Verletzungen bzw. Verletzungsfolgen?

Die Baden-Badener Heilkostenversicherung GESUND & MUNTER erstattet die unfallbedingten Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:

  • Arzt- und Heilpraktikerhonorare bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) oder der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
  • ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel
  • Arzneikosten und Verbandszeug
  • Krankentransporte und Nottransporte
  • Kosten für stationäre Behandlung und Verpflegung

 

Zusätzliche Erstattung der Selbstbeteiligung für Privatversicherte:

Wenn der Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt, so braucht diese nicht in Anspruch genommen zu werden. Das heißt, dass Beiträge evtl. von der privaten Krankenversicherung rückerstattet werden.

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